Sie haben
in Spanien geerbt, aber die geschäftliche und berufliche
Planung lassen aktuell keine entsprechende Auszeit zu, um in
Spanien den Verwaltungsgängen, zur notariellen
Erbschaftsannahme u. a., gerecht zu werden. Oder, noch kleine
Kinder machen das Reisen schwierig, oder die aktuelle
Gesundheitssituation lädt nicht gerade zum Verreisen ein.
Und überhaupt sind Sie kaum der spanischen Sprache mächtig und
noch weniger mit dem spanischen Rechtssystem vertraut. Es gibt
viele Gründe, mit der Abwicklung von Erbangelegenheiten in
Spanien einen Fachmann in dieser Materie zu beauftragen.
Auf was also gilt es zu achten, welche Festlegungen zu
treffen, wie den Wert der Erbschaft zu fixieren, wen mit
weiteren Abwicklungen zu beauftragen?
Hier kann Sie sicherlich ein fachlich und auf Spanien
spezialisierter Anwalt beraten und vertreten. Muss dieser nun
gerade seinen Kanzleisitz am Orte der von Ihnen geerbten
Immobilie haben? Nein, das muss er nicht.
Von Vorteil ist sicherlich ein Kanzleistandort in Spanien, um
dort vor Ort über erprobte Kooperationspfade mit Notariaten,
Gestorias und zu Behörden zu verfügen.
Dies kann oft Fahrt- oder besser Flugwege nach und in Spanien
komplett ersparen.
Gleichwohl ist mitunter der in Spanien tätige Erbrechtsanwalt
– mehr noch der Immoblienrechtsanwalt – spanienweit unterwegs.
Dies etwa dann, wenn mehrere Parteien bei der Abwicklung
jeweils von einem anderen Anwalt vertreten und gegensätzliche
Interessen abzusichern sind.
Mitunter sind auch Vor-Ort-Recherchen des Erbrechtsanwaltes an
verschiedenen Vermögenslageorten angezeigt. Etwa dann, wenn
pflichtteilrelevantes Vermögen verschwunden ist und
Vor-Ort-Recherchen Aussicht auf Erfolg bieten.
Meist jedoch ist es möglich, ohne direkte Präsenz am Lageort
des jeweiligen Spanienvermögens die Rechtsnachfolge zu
organisieren. Dies allerdings ist in einer Vielzahl der Fälle
ohne direkte Anwesenheit des oder der Erben in Spanien
möglich. Praktisch wird dann der in Spanien tätige Anwalt von
Deutschland aus mit einer Vollmacht nach spanischem Muster
ausgestattet, sei es beim spanischen Konsulat in Deutschland
oder über einen des spanischen mächtigen deutschen Notar.
Andererseits lassen sich viele Erben auch zumindest den
einmaligen Weg nach Spanien, sei es zum Ort der
Spanienimmobilie oder zum attraktiven Kanzleiort, nicht
nehmen.
Einige Urlaubstage zur Erbschaftsannahme in Spanien heisst
dann die Devise.
Bei alledem sollte allerdings eines nicht in Vergessenheit
geraten: Dem anwaltlichen Erbrechtsberater für Spanien stehen
auch nach Eintritt des Erbfalls in Spanien gewisse
Gestaltungsmöglichkeiten, so zur Steuerminimierung, zur
Verfügung. Etwa die Erbschaftsausschlagung zu Gunsten einer
anderen Person, die genaue Fixierung des Wertes des
Erbschaftsgegenstandes und manches mehr.
Fazit: Es kommt mitunter vor, dass man als Erbrechtsexperte
in Spanien unterwegs ist. Die strategische Denkarbeit wird
allerdings meist in der Kanzlei oder am ergänzenden
Arbeitsplatz auf der Finca geleistet. Letzterer ist für gute
Denkergebnisse oft besser geeignet als der von Telefonaten
unterbrochene Kanzleiarbeitsplatz.
Eine gute Rechtsnachfolgeplanung bedarf entsprechender
Denkarbeitsphasen ohne grössere Unterbrechungen. Mitunter sind
diese auch auf Reisen im richtigen Verkehrsmittel möglich.
Stichwort: Das Büro auf Schienen oder mit Flügeln. Die
modernen Verkehrsmittel stellen sich langsam darauf ein und
bieten moderne Bürotechnik, die auch von Rechtsänwälten
genutzt wird.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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