1. |
Beim
Erwerb von Spanienvermögen wird gänzlich vergessen, die
Rechtsnachfolge mitzuberücksichtigen
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Beispiel: |
Es
wird nicht strategisch überdacht, wer aus der Familie
sinnvollerweise die Spanienimmobilie zu Eigentum erwirbt
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2. |
Nach
dem Erwerb von Spanienvermögen wird die bisherige
testamentarische Situation nicht an die neue angepasst.
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Beispiel: |
Die
bisherige gegenseitige Alleinerbeneinsetzung von
Ehegatten und Kindern ist bezogen auf Spanienvermögen
extrem steuerschädlich. „Berliner Testament“ als
Steuerfalle für Spanien.
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3. |
Abwägung von Geschäfts- und persönlichen Risiken wird
nicht zutreffend getätigt.
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Beispiel: |
Scheidung oder Trennung von Geschäftspartnern als
Miteigentümer von Spanienimmobilien führen zur
Vermögensblockade im Ausland.
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4. |
Gezielte Vollmachtserteilung in notwendiger Form wird
unterlassen
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Beispiel: |
Bevollmächtigter kann auch in Krankheits- und
Abwesenheitszeiten schnell handeln.
Für Spanien ist regelmässig eine spanienspezifische
notarielle Form erforderlich.
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5. |
Eigene
Einkommens- und Vermögensabsicherung in Alter wird
vergessen
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Beispiel: |
Kein
Niessbrauchsvorbehalt bei Übertragung an oder Kauf durch
die Nachfolgegeneration
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6. |
Gelegentliche Hinweise spanischer Notare oder
Notariatsmitarbeiter werden fälschlicherweise als
grundlegende Rechtsnachfolgeberatung eingestuft
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Aber: |
Spanische Notare haben weder Beratungspflicht noch
Ausbildung in ausländischem, z.B. deutschem, Erbrecht
und deren Hinweise gehen dann vom für deutsche Vererber
nicht einschlägigen spanischen Erbrecht aus.
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7. |
Zum
Einsparen von Rechtsberatungskosten wird Rechtsrat bei
vermeintlich erfahrenen Bekannten, Verwandten, Maklern
oder spanischen Geschäftsleuten eingeholt
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Aber: |
Das
ist meist die teuerste Variante, da die im konkreten
Fall optimale Handlungsalternative so regelmässig nicht
ermittelt wird.
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8. |
Das
verbleibende Handlungspotential zwischen privatem und
notariellem Immobilienerwerbsvertragsabschluss bleibt
unerkannt
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Beispiel: |
Spielraum verbleibt bei Preiszuordnung und Festlegung
der Erwerberpersonen u.a..
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9. |
Möglichkeit der Erbschaftsausschlagung wird übersehen
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Beispiel: |
Einsatz zur Erbschaftssteuerreduzierung
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10. |
Potential der gezielten Wohnsitznahme in Spanien wird
nicht ausgeschöpft
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Beispiel: |
Belegbare Hauptwohnsitznahme in der werthaltigen
Spanienimmobilie kann erhebliche Steuervorteile mit sich
bringen, namentlich einen zusätzlichen Freibetrag.
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11. |
Erörterung und Regelung der Rechtsnachfolge in die
Spanienimmobilie mit Nachfolgegeneration wird immer
wieder hinausgezögert
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Beispiel: |
Schlaganfall, Alzheimer u.a. machen sinnvolle Regelung
später unmöglich
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12. |
Fehlen
von Kenntnis und systematischer Nutzung der spanischen
Erbschaftssteuerfreibeträge
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Beispiel: |
Unternehmens- oder Behindertenfreibetrag
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13. |
Künftige Blockaden und Rechtsstreite durch
Erbengemeinschaften ohne Teilungsanordnungen oder
Steuernachteile bei deren Auseinandersetzung
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Beispiel: |
Abfindungsgewinn entsteht und ist zu versteuern
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14. |
Formfehler bei privatschriftlichen Testamenten oder
Nichtnutzung möglicher spanischer Testamentsformen
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Beispiel: |
Maschinenschriftliche Testamente sind unwirksam oder
Abwicklungsvorteile durch da sogenannte offene
notarielle spanische Testament werden nicht genutzt.
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15. |
Vorausschauende Bewältigung der Haftungsproblematik der
Erben für Nachlass
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Beispiel: |
Ist
ein Kind überschuldet bedarf es einer gezielten
Rechtsnachfolgegestaltung mit spezifischer
Berücksichtigung des Spanienvermögens. |